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Neue Regelbedarfssätze für das Jahr 2015
Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt
Altersgruppe | Euro |
---|---|
0–3 Jahre | € 197,00 |
3–6 Jahre | € 253,00 |
6–10 Jahre | € 326,00 |
10–15 Jahre | € 372,00 |
15–19 Jahre | € 439,00 |
19-28 Jahre | € 550,00 |
Unterhaltsabsetzbetrag
Werden Unterhaltsleistungen für ein nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehöriges Kind gezahlt, kann ein Unterhaltsabsetzbetrag geltend gemacht werden
Höhe des Unterhaltsabsetzbetrags
für das 1. Kind | € 29,20 p.m. |
für das 2. Kind | € 43,80 p.m. |
für jedes weitere Kind | € 58,40 p.m. |
Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn
- der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und
- die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.
Stand: 26. November 2014
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
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