Seitenbereiche

Steuern bei verpachteter Eigenjagd

Rundum gut

informiert

Illustration

Grundsätzlich zählen zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft auch Einkünfte aus Jagd, wenn sie mit dem Betrieb der Land- oder Forstwirtschaft im Zusammenhang stehen (z. B. Eigenjagd). Einkünfte aus einer gepachteten Jagd, wenn keine Verbindung mit Besitz oder Pacht einer Land- und Forstwirtschaft gegeben ist, sind jedoch nicht Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

Wird nun die Eigenjagd eines Land- und Forstwirtes verpachtet, so sind die Pachtzinsen aus Sicht der Einkommensteuer den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen und auch bei pauschalierter Einkommensermittlung gesondert anzusetzen.

In der Umsatzsteuer gilt, dass Umsätze aus einer Jagd (Wildabschüsse, Wildbret etc.) dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zuzurechnen sind, wenn die Jagd auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen des Betriebes oder im Zusammenhang mit diesem Betrieb erfolgt.

Für Umsätze aus der Verpachtung einer Eigenjagd gilt dies allerdings nicht. Diese Umsätze unterliegen nicht der Durchschnittssatzbesteuerung und sind mit einem Steuersatz von 20 % zu versteuern, außer die Kleinunternehmerbefreiung kann angewendet werden. Laut Umsatzsteuerrichtlinien zählen zum Pachtentgelt auch die weiterverrechneten Jagdbetriebskosten (z. B. Aufwendungen des Verpächters für Jagdpersonal, Futter und Jagdverwaltung) und der pauschale Ersatz von eventuellen Wildschäden.

Stand: 27. Juni 2017

Bild: Etienne - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Ihr Steuerberater in Schwarzach. Unsere Experten kümmern sich um Ihre Steuern und unterstützen Sie gerne bei der Unternehmensberatung sowie bei Ihrer Buchhaltung. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch mit unserem Experten!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.