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Der Einheitswert ist für viele land- und forstwirtschaftliche Betriebe die Basis für die Ableitung der Beitragsgrundlage. Die Einheitswerte wurden im Zuge der Hauptfeststellung 2014 neu festgestellt und ein Großteil der Hauptfeststellungsbescheide ist bereits zugestellt worden. Diese neuen Einheitswerte sind nun für die Sozialversicherung ab 1.1.2017 relevant.
Die Sozialversicherung der Bauern ist an den von der Finanz per Bescheid festgestellten Wert gebunden. Ist dieser Bescheid einmal rechtskräftig, so gelten diese Werte auch zwingend für die Sozialversicherung. Nachträgliche Änderungen des Einheitswertes haben ihre Wirksamkeit für die Sozialversicherung erst mit dem auf die Zustellung des Bescheides folgenden Quartal.
Welche Auswirkung hat nun der neue Einheitswert konkret im Jahr 2017?
Auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (www.svb.at) finden Sie auch einen Beitragsrechner, mit dem Sie als Orientierungshilfe unverbindlich die Beiträge durch Eingabe der neuen Einheitswerte berechnen können.
Stand: 28. September 2016
Erscheinungsdatum:
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