Rundum gut
informiert
Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird und
- das Kind sich in einem Mitgliedstaat der EU, EWR-Staat oder der Schweiz aufhält,
- das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört und
- für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.
Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.
Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt. Für steuerliche Belange gelten für das Kalenderjahr 2024 folgende Sätze:
Altersgruppe | |
0-5 Jahre | € 340,00 |
6-9 Jahre | € 430,00 |
10-14 Jahre | € 530,00 |
15-19 Jahre | € 660,00 |
20 Jahre oder älter | € 760,00 |
Stand: 26. Februar 2024
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Wir sind Ihr Steuerberater in Schwarzach. Unsere Experten kümmern sich um Ihre Steuern und unterstützen Sie gerne bei der Unternehmensberatung sowie bei Ihrer Buchhaltung. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch mit unserem Experten!